Ladesäule zugeparkt: deine Rechte – und was jetzt wirklich hilft
55 Euro Verwarnungsgeld – und im Ernstfall hängt das Auto am Haken. Wer einen Ladeplatz unberechtigt blockiert, riskiert seit November 2021 deutlich mehr als böse Blicke. Trotzdem kennst du die Szene vermutlich: Säule frei, Platz belegt, Akku fast leer. Hier liest du, was rechtlich gilt, welche Schritte dich weiterbringen und warum du im Alltag meist besser ausweichst statt wartest.
Wann das Parken auf dem Ladeplatz verboten ist
Entscheidend ist die Beschilderung, nicht die grüne Bodenmarkierung. Ein Ladeplatz ist rechtlich erst dann E-Autos vorbehalten, wenn das Parken-Schild (Zeichen 314 oder 315) mit einem Zusatzzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge kombiniert ist – so regelt es die Straßenverkehrs-Ordnung in Anlage 3. Fehlt das Zusatzzeichen, gibt es kein Sonderrecht für E-Autos – dann darf dort jeder stehen, auch wenn eine Säule daneben steht.
Häufig steht auf dem Zusatzzeichen außerdem „während des Ladevorgangs". Dann gilt: Auch ein E-Auto ohne angeschlossenes Kabel parkt dort falsch. Der Ladeplatz ist eben kein Gratis-Parkplatz mit Bonus-Lage.
Ein Sonderfall sind Supermarkt- und andere Privatflächen: Dort gilt die StVO nicht unmittelbar, sondern das Hausrecht des Eigentümers. Bußgeld vom Ordnungsamt gibt es da nicht – abschleppen lassen kann der Betreiber oder Markt aber trotzdem.
Bußgeld und Abschleppen: die Rechtslage
Seit der Anpassung des Bußgeldkatalogs im November 2021 kostet unberechtigtes Parken an einer Ladesäule bundeseinheitlich 55 Euro. Und es bleibt oft nicht beim Verwarnungsgeld: Gerichte haben das Abschleppen vom Ladeplatz mehrfach als verhältnismäßig bestätigt – auch dann, wenn gerade kein E-Auto sichtbar wartet. Die Details hat der ADAC in seiner Übersicht zum Parken an E-Ladesäulen zusammengetragen. Die Abschleppkosten kommen zum Verwarnungsgeld noch obendrauf.
| Situation | Was droht |
|---|---|
| Verbrenner steht auf beschildertem Ladeplatz | 55 € Verwarnungsgeld, Abschleppen möglich |
| E-Auto steht ohne Ladevorgang (Zusatz „während des Ladevorgangs") | 55 € Verwarnungsgeld, Abschleppen möglich |
| E-Auto lädt, bleibt aber lange nach Ladeende stehen | Kein StVO-Verstoß, aber oft Blockiergebühr des Anbieters |
Eine Ausnahme verdient Erwähnung: Ist die Säule nachweislich defekt, bleibt das Parkverbot zwar bestehen, das Abschleppen wurde von der Rechtsprechung aber schon als unverhältnismäßig gekippt – schließlich wurde niemand am Laden gehindert. Was du an einer gestörten Säule selbst tun kannst, steht in unserem Ratgeber Ladesäule defekt: so gehst du vor.

Erst dokumentieren, dann melden: Über das Abschleppen entscheiden Ordnungsamt oder Polizei
Zugeparkt – so gehst du jetzt vor
- Dokumentieren: Ein Foto, auf dem Schild, Fahrzeug und Kennzeichen zu sehen sind, plus Uhrzeit. Das dauert zehn Sekunden und macht deine Meldung belastbar.
- Öffentliche Straße: Ordnungsamt anrufen, abends oder am Wochenende die örtliche Polizeidienststelle. Nur die Behörden dürfen einen Abschleppwagen beauftragen.
- Supermarkt oder Privatgelände: Marktleitung oder den auf der Säule genannten Betreiber ansprechen – hier entscheidet das Hausrecht, nicht das Ordnungsamt.
- Nicht selbst abschleppen lassen: Wer auf öffentlicher Fläche eigenmächtig einen Abschleppdienst bestellt, bleibt schnell auf den Kosten sitzen.
- Realistisch bleiben: Bis ein Falschparker entfernt ist, vergeht oft eine Stunde und mehr. Mit fast leerem Akku ist Ausweichen fast immer die bessere Option.
Nicht warten, sondern ausweichen: freie Säulen live sehen
Der eigentliche Frust am zugeparkten Ladeplatz ist ja nicht das Knöllchen für den Verursacher – es ist deine verlorene Zeit. Genau dafür gibt es die LadeSofort-Karte: Sie zeigt dir live, welche Säulen in deiner Umgebung frei, belegt oder gestört sind, bevor du hinfährst. Dauerbelegte und zugeparkte Ladepunkte gehören zu den häufigsten Rückmeldungen aus unserer Community – solche Hinweise fließen in die Karte ein und ersparen anderen den vergeblichen Umweg. In größeren Städten wie Nürnberg liegt die nächste freie Säule oft nur wenige hundert Meter entfernt.
An der Ausweichsäule brauchst du übrigens weder App-Konto noch Ladevertrag: Einfach ad-hoc mit EC- oder Kreditkarte zahlen und weiterfahren. Den Preis siehst du bei LadeSofort schon vorab auf der Karte – damit fällt der einzige echte Nachteil des spontanen Ladens weg. Die App gibt es kostenlos für iOS und Android.
Wenn das andere Auto ein E-Auto ist
Steht ein ladendes E-Auto auf dem Platz, ist das kein Fall fürs Ordnungsamt – auch wenn es sich anfühlt wie Blockieren. Druckmittel der Betreiber ist hier die Blockiergebühr nach Ladeende, meist ein fester Betrag pro Minute. Wie hoch sie ausfällt und wann sie greift, liest du im Ratgeber zur Blockiergebühr beim E-Auto-Laden. Und Hand aufs Herz: Wer fertig geladen hat, parkt um. Der Ladeplatz ist Infrastruktur, kein Dauerparkplatz – das gilt für Verbrenner wie für E-Autos.
Fazit: melden ja, warten nein
Falschparker auf dem Ladeplatz kosten 55 Euro und riskieren den Haken – melde sie ruhig, das erzieht. Für deinen Akku bringt dir das Verfahren aber nichts. Prüfe die Belegung vorher auf der Live-Karte, weiche im Zweifel auf die nächste freie Säule aus und zahle dort ad-hoc mit Karte. Wie ein entspannter Ladestopp von Anfang an abläuft, zeigt unser Einsteiger-Guide zum öffentlichen Laden.
Häufige Fragen
Darf ich einen Falschparker auf dem Ladeplatz selbst abschleppen lassen?
Auf öffentlicher Straße nicht – dort dürfen nur Ordnungsamt oder Polizei einen Abschleppdienst beauftragen. Auf Privatflächen entscheidet der Eigentümer bzw. Betreiber. Wer eigenmächtig handelt, riskiert, auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben.
Wie hoch ist das Bußgeld für Verbrenner auf dem Ladeplatz?
Unberechtigtes Parken an einer Ladesäule kostet seit November 2021 bundeseinheitlich 55 Euro Verwarnungsgeld. Wird das Fahrzeug abgeschleppt, kommen die Abschleppkosten zusätzlich dazu.
Darf ein E-Auto ohne zu laden auf dem Ladeplatz stehen?
Das hängt vom Zusatzzeichen ab. Steht dort „während des Ladevorgangs", parkt auch ein E-Auto ohne angeschlossenes Ladekabel falsch – mit denselben Folgen wie ein Verbrenner: 55 Euro und mögliches Abschleppen.
Gilt das Parkverbot auch an defekten Ladesäulen?
Ja, das Parkverbot bleibt bestehen. Das Abschleppen wurde an nachweislich defekten Säulen von Gerichten aber schon als unverhältnismäßig eingestuft, weil niemand am Laden gehindert wurde.