News 14. May 2026 8 Min. Lesezeit 340 Aufrufe

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld: Bundesregierung plant Preistransparenz-Pflicht an Ladesäulen

Preise transparent vor dem Laden erkennen – das soll bald Pflicht sein

Die Bundesregierung bringt Bewegung in das Preischaos an deutschen Ladesäulen: Mit dem Gesetzentwurf 21/5873 zur Änderung des Preisangabenrechts soll Betreibern, die ihre Tarife nicht transparent ausweisen, künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen. Damit setzt die Bundesregierung erstmals konkrete Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen die europäische AFIR-Verordnung in nationales Recht um – und zwar nicht nur für neue, sondern auch für viele bestehende Schnellladepunkte

LadeSofort begrüßt den Gesetzentwurf: Wir setzen seit dem Start unserer Plattform auf konsequente Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden. Aktuell sind über 12.000 AC-Ladestationen bis 22 kW bei uns gelistet, an denen du wie an einer Tankstelle direkt bezahlen kannst – mit Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder QR-Code. Genau das fordert der neue Gesetzentwurf jetzt auch für Bestands-Schnelllader.

Was der Gesetzentwurf 21/5873 konkret vorsieht

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts verfolgt ein klares Ziel: Endkunden sollen an öffentlichen Ladesäulen vor dem Ladevorgang klar erkennen können, was der Strom kostet. Bisher fehlte in Deutschland die rechtliche Grundlage, um Verstöße gegen die europäischen Vorgaben der AFIR-Verordnung tatsächlich zu sanktionieren.

Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

  • Preisangabe-Pflicht: Betreiber müssen Tarife klar und vor dem Ladevorgang ausweisen – etwa auf einem Display direkt an der Säule
  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro pro Fall
  • Zuständigkeit: Die Preisbehörden der Länder erhalten erstmals ein konkretes Werkzeug zur Ahndung
  • Gültigkeit für Bestandssäulen: Auch viele vor dem 13. April 2024 errichtete Schnellladepunkte ab 50 kW sollen betroffen sein

Welche Ladestationen sind betroffen?

Eine der wichtigsten Fragen, die der Gesetzentwurf beantwortet: Gilt das nur für neue Säulen oder auch für Bestandsanlagen? Die Antwort steht auf Seite 11 des Entwurfs und ist eindeutig.

Welche Bestandssäulen unter das neue Gesetz fallen

Die geplanten Vorschriften der Preisangabenverordnung treffen auch Betreiber von Bestandsschnellladepunkten – also solchen, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurden und eine Ladeleistung von 50 Kilowatt oder mehr haben. Das ist eine deutliche Erweiterung gegenüber der reinen AFIR-Auslegung, die ursprünglich nur Neuanlagen ab April 2024 betraf.

Welche Säulen außen vor bleiben

Reguläre AC-Ladestationen unter 50 kW – also die typischen Wallboxen und Standardsäulen an Wohnstraßen, bei Discountern oder am Arbeitsplatz – fallen nicht unter die strengere Schnelllade-Regelung. Hier gelten weiterhin die allgemeinen Vorgaben des Preisangabenrechts. Das ist konsistent zur AFIR-Verordnung, die ihre verschärften Anforderungen ebenfalls erst ab 50 kW DC ansetzt.

100.000 Euro Bußgeld – das droht Betreibern bei Verstößen

Der zentrale Hebel des Gesetzentwurfs ist der Sanktionsrahmen. Bisher waren Verstöße gegen Preistransparenz-Vorgaben rechtlich kaum verfolgbar. Mit der Novelle erhalten die Preisbehörden der Länder erstmals ein scharfes Werkzeug.

Wie hoch fallen die Strafen aus?

Die neuen Bußgeldvorschriften sehen Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß vor. Damit liegen die möglichen Sanktionen deutlich über bisherigen Bußgeldrahmen im Verbraucherschutzrecht und sollen offensichtlich abschreckende Wirkung entfalten.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Preisbehörden der Länder sollen die Einhaltung künftig prüfen und bei Verstößen die Bußgeldverfahren einleiten. Wie aktiv diese Kontrolle in der Praxis ausfallen wird, ist allerdings noch offen – ähnliche Regelungen aus dem Tankstellenbereich haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die tatsächliche Durchsetzung von der Personalausstattung der Behörden abhängt.

Preise transparent vor dem Laden erkennen – das soll bald Pflicht sein

Was das für E-Auto-Fahrer im Alltag bedeutet

Für E-Auto-Fahrer ist die geplante Regelung eine spürbare Verbesserung – allerdings mit Einschränkungen, die man kennen sollte.

Was sich konkret zum Positiven ändert

An Schnellladern ab 50 kW solltest du künftig den Ad-hoc-Preis – also den Preis für die Direktzahlung ohne Ladevertrag – klar erkennen können, bevor du dein Auto anschließt. Heute ist das oft anders: Manche Säulen zeigen gar keinen Preis an, andere verstecken die Information in App-Menüs, wieder andere verlangen erst die Eingabe von Zahlungsdaten, bevor der tatsächliche Tarif sichtbar wird.

Wo der Gesetzentwurf an Grenzen stößt

Die Regelung gilt nur für den Ad-hoc-Tarif. Wer mit einer Ladekarte oder über die App eines Roaming-Anbieters lädt, kann weiterhin völlig andere Preise zu sehen bekommen. Beispiel: An derselben Säule kann der Ad-hoc-Preis 89 ct/kWh betragen, während eine bestimmte Roaming-Karte über 1,20 € pro kWh kostet – ohne dass das aus dem Säulen-Display ersichtlich wird.

Wer wirklich vergleichen will, bleibt also auf Apps angewiesen, die Preise pro Bezahlmethode transparent anzeigen.

Das Schlupfloch der 49,9-Kilowatt-Säulen

Ein interessanter Nebeneffekt der Regelung zeichnet sich bereits ab: Betreiber installieren vermehrt Ladestationen mit exakt 49,9 kW, um knapp unter dem 50-kW-Schwellenwert zu bleiben. Damit umgehen sie sowohl die AFIR-Verordnung als auch die geplanten neuen Vorschriften.

Die Folge:

  • Keine Pflicht zum Kartenterminal für Direktzahlung
  • Keine Pflicht zur Preisanzeige am Display
  • Weiterhin App- oder Ladekarten-Bindung möglich

Hier zeigt sich eine Schwäche des bisherigen Regulierungsansatzes: Solange die Schwelle bei 50 kW liegt, werden manche Betreiber knapp darunter bleiben. Eine Anpassung des Schwellenwerts oder eine Ausweitung auf alle Ladestationen unabhängig von der Leistung steht derzeit nicht zur Debatte.

Wie LadeSofort die Preistransparenz schon heute umsetzt

Während die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen jetzt nachzieht, gibt es bereits etablierte Plattformen, die Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden praktizieren. LadeSofort hat sich von Beginn an genau auf diesen Bereich spezialisiert.

Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden – heute schon Standard bei LadeSofort

Welche Stationen LadeSofort listet

LadeSofort konzentriert sich bewusst auf Ad-hoc-fähige Ladestationen. Aktueller Stand sind über 12.000 AC-Ladestationen bis 22 kW in Deutschland erfasst, an denen du wie an einer Tankstelle bezahlen kannst: mit Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder QR-Code. Ohne Ladevertrag, ohne App-Zwang.

Welche Daten pro Station sichtbar sind

Für jede gelistete Station zeigt LadeSofort transparent:

  • Aktueller Ad-hoc-Tarif pro Kilowattstunde
  • Akzeptierte Bezahlmethoden (Karte, Mobile Payment, QR-Code)
  • Mögliche Blockiergebühren nach Ladeende
  • Verfügbarkeitsstatus in Echtzeit
  • Community-Bewertungen anderer Nutzer

Damit erfüllt die Plattform die Anforderungen, die der Gesetzentwurf jetzt für Schnelllader vorschreibt, bereits heute – und das auch für die kleineren AC-Säulen, die vom Gesetz gar nicht erfasst werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vorab in der Karte prüfen, welche Stationen auf der Strecke welche Tarife haben.

Wie es jetzt politisch weitergeht

Der Gesetzentwurf 21/5873 ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der typische Zeitplan für solche Vorhaben:

  • Erste Lesung im Bundestag mit grundsätzlicher Aussprache
  • Beratung in den Ausschüssen, vor allem im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
  • Zweite und dritte Lesung mit Abstimmung
  • Bundesrat-Beratung, da Länderbehörden für die Umsetzung zuständig sind
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten

Realistisch ist mit einer Verabschiedung im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Die genauen Übergangsfristen für Bestandssäulen werden im weiteren parlamentarischen Verfahren konkretisiert.

Wer den genauen Wortlaut nachlesen möchte, findet den vollständigen Entwurf als PDF beim Deutschen Bundestag.

Fazit: Wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Preisintransparenz

Der Gesetzentwurf 21/5873 ist ein überfälliger Schritt, um das Preischaos an deutschen Ladesäulen einzudämmen. Endlich gibt es klare Sanktionsmöglichkeiten gegen Betreiber, die Preise verstecken oder erst nach dem Anschließen anzeigen. Besonders positiv: Auch Bestandssäulen ab 50 kW fallen unter die neue Regelung, nicht nur Neuanlagen.

Gleichzeitig hat das Gesetz klare Schwächen:

  • Das 50-kW-Schlupfloch wird zunehmend ausgenutzt (49,9-kW-Säulen)
  • Ladekarten- und Roaming-Tarife bleiben außen vor
  • Die tatsächliche Durchsetzung durch die Länderbehörden ist offen

Für E-Auto-Fahrer bleibt deshalb der Tipp: Vor dem Ladevorgang die Preise prüfen – sei es direkt an der Säule, in einer transparenten App wie LadeSofort oder über den eigenen Anbieter. Wer Wert auf konsequente Preistransparenz legt, ist beim Ad-hoc-Laden ohne Vertragsbindung am besten aufgehoben – egal, was die Gesetzgebung am Ende vorschreibt.

Mehr zum Thema vertragsfreies Laden findest du in unseren weiterführenden Ratgebern: Laternenparker E-Auto laden und die Geschichte der Ad-Hoc Map von Gerd Bremer.


Häufige Fragen

Was ändert sich durch den Gesetzentwurf 21/5873?
Betreiber öffentlicher Ladesäulen müssen ihre Tarife künftig klar und sichtbar ausweisen, bevor der Ladevorgang startet. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Erstmals erhalten die Preisbehörden der Länder ein rechtliches Werkzeug, um Verstöße gegen die AFIR-Verordnung in Deutschland tatsächlich zu sanktionieren
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Der Entwurf ist aktuell im parlamentarischen Verfahren. Mit einer Verabschiedung ist im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Die konkreten Übergangsfristen für Bestandsanlagen werden im weiteren Verfahren festgelegt.
Welche Ladesäulen sind von der neuen Pflicht betroffen?
Betroffen sind alle öffentlichen Schnellladepunkte mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr – das schließt ausdrücklich auch Bestandsanlagen ein, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurden. AC-Säulen unter 50 kW fallen nicht unter die strengeren Vorgaben.
Warum gilt die Regelung nicht für 49,9-Kilowatt-Säulen?
Die AFIR-Verordnung und der nationale Gesetzentwurf setzen den Schwellenwert bei 50 kW an. Einige Betreiber installieren bewusst Säulen knapp unter diesem Schwellenwert (49,9 kW), um die strengeren Vorgaben zu umgehen. Eine Anpassung des Schwellenwerts ist derzeit nicht in Planung.
Gilt die Preisanzeige auch für Ladekarten-Tarife?
Nein. Die Pflicht zur transparenten Preisangabe an der Säule bezieht sich primär auf den Ad-hoc-Preis – also die Direktzahlung ohne Vertrag. Wer mit einer Ladekarte oder einer Anbieter-App lädt, kann weiterhin abweichende Roaming-Tarife zu sehen bekommen, die nicht am Säulen-Display ausgewiesen sind.
Wie kann ich als E-Auto-Fahrer aktuell Preise vergleichen?
Für den Tarif-Vergleich vor dem Ladevorgang eignen sich spezialisierte Apps. LadeSofort listet über 12.000 Ad-hoc-fähige Ladestationen mit allen verfügbaren Bezahlmethoden und Preisen pro Station. Auch Chargemap, PlugShare oder die Apps einzelner Anbieter wie EnBW mobility+ bieten Preisinformationen.
Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Gesetzes?
Die Preisbehörden der Länder erhalten mit dem Gesetzentwurf erstmals ein konkretes Sanktionsinstrument. Wie aktiv die Behörden in der Praxis kontrollieren werden, hängt von ihrer personellen Ausstattung ab – ähnliche Regelungen aus dem Tankstellenbereich zeigen, dass die Durchsetzungsintensität regional unterschiedlich sein kann.
Tags:
Elektromobilität Infrastruktur Ladeinfrastruktur Laden
Unterstützen