Bis zu 100.000 Euro Bußgeld: Bundesregierung plant Preistransparenz-Pflicht an Ladesäulen
Die Bundesregierung bringt Bewegung in das Preischaos an deutschen Ladesäulen: Mit dem Gesetzentwurf 21/5873 zur Änderung des Preisangabenrechts soll Betreibern, die ihre Tarife nicht transparent ausweisen, künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen. Damit setzt die Bundesregierung erstmals konkrete Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen die europäische AFIR-Verordnung in nationales Recht um – und zwar nicht nur für neue, sondern auch für viele bestehende Schnellladepunkte
LadeSofort begrüßt den Gesetzentwurf: Wir setzen seit dem Start unserer Plattform auf konsequente Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden. Aktuell sind über 12.000 AC-Ladestationen bis 22 kW bei uns gelistet, an denen du wie an einer Tankstelle direkt bezahlen kannst – mit Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder QR-Code. Genau das fordert der neue Gesetzentwurf jetzt auch für Bestands-Schnelllader.
Was der Gesetzentwurf 21/5873 konkret vorsieht
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts verfolgt ein klares Ziel: Endkunden sollen an öffentlichen Ladesäulen vor dem Ladevorgang klar erkennen können, was der Strom kostet. Bisher fehlte in Deutschland die rechtliche Grundlage, um Verstöße gegen die europäischen Vorgaben der AFIR-Verordnung tatsächlich zu sanktionieren.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
- Preisangabe-Pflicht: Betreiber müssen Tarife klar und vor dem Ladevorgang ausweisen – etwa auf einem Display direkt an der Säule
- Bußgelder: Bei Verstößen drohen bis zu 100.000 Euro pro Fall
- Zuständigkeit: Die Preisbehörden der Länder erhalten erstmals ein konkretes Werkzeug zur Ahndung
- Gültigkeit für Bestandssäulen: Auch viele vor dem 13. April 2024 errichtete Schnellladepunkte ab 50 kW sollen betroffen sein
Welche Ladestationen sind betroffen?
Eine der wichtigsten Fragen, die der Gesetzentwurf beantwortet: Gilt das nur für neue Säulen oder auch für Bestandsanlagen? Die Antwort steht auf Seite 11 des Entwurfs und ist eindeutig.
Welche Bestandssäulen unter das neue Gesetz fallen
Die geplanten Vorschriften der Preisangabenverordnung treffen auch Betreiber von Bestandsschnellladepunkten – also solchen, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurden und eine Ladeleistung von 50 Kilowatt oder mehr haben. Das ist eine deutliche Erweiterung gegenüber der reinen AFIR-Auslegung, die ursprünglich nur Neuanlagen ab April 2024 betraf.
Welche Säulen außen vor bleiben
Reguläre AC-Ladestationen unter 50 kW – also die typischen Wallboxen und Standardsäulen an Wohnstraßen, bei Discountern oder am Arbeitsplatz – fallen nicht unter die strengere Schnelllade-Regelung. Hier gelten weiterhin die allgemeinen Vorgaben des Preisangabenrechts. Das ist konsistent zur AFIR-Verordnung, die ihre verschärften Anforderungen ebenfalls erst ab 50 kW DC ansetzt.
100.000 Euro Bußgeld – das droht Betreibern bei Verstößen
Der zentrale Hebel des Gesetzentwurfs ist der Sanktionsrahmen. Bisher waren Verstöße gegen Preistransparenz-Vorgaben rechtlich kaum verfolgbar. Mit der Novelle erhalten die Preisbehörden der Länder erstmals ein scharfes Werkzeug.
Wie hoch fallen die Strafen aus?
Die neuen Bußgeldvorschriften sehen Strafen von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß vor. Damit liegen die möglichen Sanktionen deutlich über bisherigen Bußgeldrahmen im Verbraucherschutzrecht und sollen offensichtlich abschreckende Wirkung entfalten.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Preisbehörden der Länder sollen die Einhaltung künftig prüfen und bei Verstößen die Bußgeldverfahren einleiten. Wie aktiv diese Kontrolle in der Praxis ausfallen wird, ist allerdings noch offen – ähnliche Regelungen aus dem Tankstellenbereich haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die tatsächliche Durchsetzung von der Personalausstattung der Behörden abhängt.

Was das für E-Auto-Fahrer im Alltag bedeutet
Für E-Auto-Fahrer ist die geplante Regelung eine spürbare Verbesserung – allerdings mit Einschränkungen, die man kennen sollte.
Was sich konkret zum Positiven ändert
An Schnellladern ab 50 kW solltest du künftig den Ad-hoc-Preis – also den Preis für die Direktzahlung ohne Ladevertrag – klar erkennen können, bevor du dein Auto anschließt. Heute ist das oft anders: Manche Säulen zeigen gar keinen Preis an, andere verstecken die Information in App-Menüs, wieder andere verlangen erst die Eingabe von Zahlungsdaten, bevor der tatsächliche Tarif sichtbar wird.
Wo der Gesetzentwurf an Grenzen stößt
Die Regelung gilt nur für den Ad-hoc-Tarif. Wer mit einer Ladekarte oder über die App eines Roaming-Anbieters lädt, kann weiterhin völlig andere Preise zu sehen bekommen. Beispiel: An derselben Säule kann der Ad-hoc-Preis 89 ct/kWh betragen, während eine bestimmte Roaming-Karte über 1,20 € pro kWh kostet – ohne dass das aus dem Säulen-Display ersichtlich wird.
Wer wirklich vergleichen will, bleibt also auf Apps angewiesen, die Preise pro Bezahlmethode transparent anzeigen.
Das Schlupfloch der 49,9-Kilowatt-Säulen
Ein interessanter Nebeneffekt der Regelung zeichnet sich bereits ab: Betreiber installieren vermehrt Ladestationen mit exakt 49,9 kW, um knapp unter dem 50-kW-Schwellenwert zu bleiben. Damit umgehen sie sowohl die AFIR-Verordnung als auch die geplanten neuen Vorschriften.
Die Folge:
- Keine Pflicht zum Kartenterminal für Direktzahlung
- Keine Pflicht zur Preisanzeige am Display
- Weiterhin App- oder Ladekarten-Bindung möglich
Hier zeigt sich eine Schwäche des bisherigen Regulierungsansatzes: Solange die Schwelle bei 50 kW liegt, werden manche Betreiber knapp darunter bleiben. Eine Anpassung des Schwellenwerts oder eine Ausweitung auf alle Ladestationen unabhängig von der Leistung steht derzeit nicht zur Debatte.
Wie LadeSofort die Preistransparenz schon heute umsetzt
Während die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen jetzt nachzieht, gibt es bereits etablierte Plattformen, die Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden praktizieren. LadeSofort hat sich von Beginn an genau auf diesen Bereich spezialisiert.

Welche Stationen LadeSofort listet
LadeSofort konzentriert sich bewusst auf Ad-hoc-fähige Ladestationen. Aktueller Stand sind über 12.000 AC-Ladestationen bis 22 kW in Deutschland erfasst, an denen du wie an einer Tankstelle bezahlen kannst: mit Girocard, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder QR-Code. Ohne Ladevertrag, ohne App-Zwang.
Welche Daten pro Station sichtbar sind
Für jede gelistete Station zeigt LadeSofort transparent:
- Aktueller Ad-hoc-Tarif pro Kilowattstunde
- Akzeptierte Bezahlmethoden (Karte, Mobile Payment, QR-Code)
- Mögliche Blockiergebühren nach Ladeende
- Verfügbarkeitsstatus in Echtzeit
- Community-Bewertungen anderer Nutzer
Damit erfüllt die Plattform die Anforderungen, die der Gesetzentwurf jetzt für Schnelllader vorschreibt, bereits heute – und das auch für die kleineren AC-Säulen, die vom Gesetz gar nicht erfasst werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann vorab in der Karte prüfen, welche Stationen auf der Strecke welche Tarife haben.
Wie es jetzt politisch weitergeht
Der Gesetzentwurf 21/5873 ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der typische Zeitplan für solche Vorhaben:
- Erste Lesung im Bundestag mit grundsätzlicher Aussprache
- Beratung in den Ausschüssen, vor allem im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
- Zweite und dritte Lesung mit Abstimmung
- Bundesrat-Beratung, da Länderbehörden für die Umsetzung zuständig sind
- Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten
Realistisch ist mit einer Verabschiedung im Laufe des Jahres 2026 zu rechnen. Die genauen Übergangsfristen für Bestandssäulen werden im weiteren parlamentarischen Verfahren konkretisiert.
Wer den genauen Wortlaut nachlesen möchte, findet den vollständigen Entwurf als PDF beim Deutschen Bundestag.
Fazit: Wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Preisintransparenz
Der Gesetzentwurf 21/5873 ist ein überfälliger Schritt, um das Preischaos an deutschen Ladesäulen einzudämmen. Endlich gibt es klare Sanktionsmöglichkeiten gegen Betreiber, die Preise verstecken oder erst nach dem Anschließen anzeigen. Besonders positiv: Auch Bestandssäulen ab 50 kW fallen unter die neue Regelung, nicht nur Neuanlagen.
Gleichzeitig hat das Gesetz klare Schwächen:
- Das 50-kW-Schlupfloch wird zunehmend ausgenutzt (49,9-kW-Säulen)
- Ladekarten- und Roaming-Tarife bleiben außen vor
- Die tatsächliche Durchsetzung durch die Länderbehörden ist offen
Für E-Auto-Fahrer bleibt deshalb der Tipp: Vor dem Ladevorgang die Preise prüfen – sei es direkt an der Säule, in einer transparenten App wie LadeSofort oder über den eigenen Anbieter. Wer Wert auf konsequente Preistransparenz legt, ist beim Ad-hoc-Laden ohne Vertragsbindung am besten aufgehoben – egal, was die Gesetzgebung am Ende vorschreibt.
Mehr zum Thema vertragsfreies Laden findest du in unseren weiterführenden Ratgebern: Laternenparker E-Auto laden und die Geschichte der Ad-Hoc Map von Gerd Bremer.