GEIG-Novelle beschlossen: Mehr Ladepunkte an Supermärkten und Wohnhäusern
Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat am selben Tag die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) gebilligt – im Paket mit dem Nachfolger des Heizungsgesetzes, im Bundestag mit 323 Ja-Stimmen. Das GEIG legt fest, wie viele Ladepunkte an Wohn- und Gewerbegebäuden entstehen müssen. Kurz gesagt: Für Eigentümer wird es strenger, für Supermärkte flexibler. Und für dich als Fahrer entstehen neue Lademöglichkeiten genau dort, wo dein Auto ohnehin steht – beim Einkauf, im Büro, zu Hause.
Die neuen Pflichten im Überblick
Das GEIG stammt aus dem Jahr 2021 und war vom Tempo der E-Mobilität überholt; zusätzlich musste Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umsetzen. Die wichtigsten Regeln der Neufassung laut Beschluss des Bundesrats vom 10. Juli 2026:
| Gebäudetyp | Pflicht |
|---|---|
| Neubau Wohngebäude (mehr als 3 Stellplätze) | mind. 50 % der Stellplätze vorverkabelt, Rest mit Leitungsinfrastruktur, mind. 1 Ladepunkt |
| Neubau Nichtwohngebäude (mehr als 5 Stellplätze) | 50 % vorverkabelt, mind. 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze |
| Bestand Nichtwohngebäude (mehr als 20 Stellplätze) | ab 1. Januar 2027: 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze oder 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur |
| Größere Renovierung (Wohnen >3 / Gewerbe >5 Stellplätze) | Ladeinfrastruktur-Pflicht greift, wenn Parkplatz oder Elektrik mitsaniert werden |
Neu ist vor allem die Renovierungs-Pflicht: Bisher griff das GEIG fast nur beim Neubau. Künftig zieht jede größere Sanierung, bei der Parkplatz oder elektrische Infrastruktur erneuert wird, die Ladepunkt-Pflicht nach – auch im Wohnbestand. Und für bestehende Gewerbeparkplätze galt bislang pauschal ein einziger Pflicht-Ladepunkt; ab 2027 ist es einer je zehn Stellplätze.
Supermarkt-Rechnung: zehn AC-Punkte oder ein Schnelllader
Die für den Alltag interessanteste Änderung: Auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen zählt künftig wahlweise die Ladeleistung statt der Stückzahl. Die Bundesregierung rechnet selbst vor: Ein bestehender Supermarkt-Parkplatz mit 100 Stellplätzen erfüllt die Pflicht entweder mit zehn Normal-Ladepunkten oder mit Schnellladeinfrastruktur von insgesamt 110 kW (1,1 kW je Stellplatz) – praktisch ein einziger HPC-Lader. Beim Neubau liegt die Latte bei 2,2 kW je Stellplatz.
Der Handelsverband HDE lobt genau diese Leistungs-Option – auf Handelsparkplätzen mit kurzen Standzeiten sind Schnelllader schlicht sinnvoller als eine Reihe 11-kW-Dosen. Der Energieverband BDEW hält die 2,2 kW dagegen für zu hoch angesetzt: Die EU-Verordnung AFIR verlangt nur 1,3 kW. In Kraft tritt die Novelle, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Was das für dich als E-Auto-Fahrer heißt
Aus Fahrersicht steckt in der Reform vor allem eins: mehr Schnelllader beim Einkaufen. Der Handel setzt schon heute stark auf DC-Säulen – was das Laden dort kostet, liest du in unserem Überblick zum Laden bei Aldi, Lidl und Kaufland. Und wenn du ohne eigene Wallbox unterwegs bist, arbeitet die Renovierungs-Pflicht im Wohnbestand langfristig für dich – bis dahin zeigt dir unser Ratgeber fürs Laden ohne Wallbox als Laternenparker, welche Wege es heute schon gibt.
Der zweite gute Teil: Handels-Ladepunkte sind fast immer öffentlich zugänglich und spontan nutzbar – hinfahren, mit Girocard oder Kreditkarte zahlen, weiterfahren, ganz ohne App und ohne Vertrag. Welche Säulen jetzt schon in deiner Nähe stehen und was sie kosten, zeigt dir die LadeSofort-Karte mit Live-Preisen und Verfügbarkeit – etwa für Ladestationen in Berlin und jede andere Stadt. Neue Supermarkt-Lader tauchen dort auf, sobald sie ans Netz gehen; in der App für iOS und Android siehst du unterwegs sofort, ob ein Platz frei ist.
Unterm Strich: Die GEIG-Novelle baut selbst keine einzige Säule – aber sie zwingt Eigentümer ab 2027 flächendeckend zum Handeln und lässt ihnen dabei genug Spielraum, dass eher sinnvolle Schnelllader entstehen als Alibi-Steckdosen. Für alle, die ad-hoc laden, sind das gute Nachrichten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die GEIG-Novelle?
Die Novelle tritt in Kraft, sobald das neue Gebäudeenergiegesetz samt GEIG im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Die Ladepunkt-Pflicht für bestehende Gewerbe-Parkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen greift ab dem 1. Januar 2027.
Betrifft die Novelle auch bestehende Wohngebäude?
Nur indirekt: Für den Wohnbestand gibt es keine pauschale Nachrüstpflicht. Die Pflicht greift bei Neubauten mit mehr als drei Stellplätzen und neu auch bei größeren Renovierungen, wenn dabei Parkplatz oder elektrische Infrastruktur erneuert werden.