News 06. October 2026 10 Min. Lesezeit 3 Aufrufe

Tesla FSD in Deutschland: Wann kommt die Zulassung?

Elektroauto mit Fahrassistenz auf einer deutschen Autobahn, Fahrer mit Händen nahe am Lenkrad

Deutschland ist beim Tesla-Assistenten „Full Self-Driving (Supervised)“ bisher Zuschauer. In den Niederlanden und sechs weiteren EU-Staaten dürfen Tesla-Fahrer das System nutzen, hierzulande nicht. Am 6. Oktober 2026 hat Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) die Debatte neu angeschoben: Er will eine EU-weite Zulassung und notfalls prüfen, was Deutschland allein tun kann. Hier steht, was das konkret heißt, wie das Verfahren läuft, wer bremst und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Stand: 06.10.2026. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich etwas bewegt.

Tesla FSD in Deutschland: der Stand auf einen Blick

Frage Stand 06.10.2026
Ist FSD Supervised in Deutschland erlaubt? Nein. Deutschland hat die niederländische Genehmigung bisher nicht übernommen.
Wo ist es erlaubt? Niederlande (seit 10.04.2026), dazu Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien
Was prüft Deutschland? Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werten die niederländischen Unterlagen aus, das KBA erprobt ein Fahrzeug selbst.
Nächster EU-Schritt Abstimmung im Fachausschuss der Mitgliedstaaten (TCMV), voraussichtlich nicht vor Dezember
Deutscher Alleingang möglich? Rechtlich ja, über Artikel 39 Absatz 5 der EU-Typgenehmigungsverordnung

Was der Verkehrsminister gesagt hat

Bilger hielt am Dienstagmorgen die Eröffnungsrede einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background in Berlin. Nach dpa-Angaben sprach er sich dafür aus, FSD Supervised zeitnah in der ganzen EU nutzbar zu machen. Eine europäische Lösung hält er für den richtigen Weg. Gelingt sie nicht, will er darüber reden, was in Deutschland möglich ist. Offene technische Fragen und ungeklärte Haftungsfragen räumte er ein, stellte aber Innovation und mögliche Sicherheitsgewinne nach vorne.

Das ist eine politische Ansage, keine Zulassung. Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich am 6. Oktober nichts. Bemerkenswert ist die Richtung: Bisher hatte sich Berlin auffällig zurückgehalten und auf die laufende Prüfung verwiesen. Jetzt steht ein nationaler Weg zumindest als Option im Raum.

Wie die Zulassung in der EU funktioniert

Ausgangspunkt ist eine Sonderregel für neue Technik. Fahrzeuge brauchen in der EU eine Typgenehmigung. Passt eine neue Technik nicht in die bestehenden Vorschriften, erlaubt Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 eine Ausnahme. Der Hersteller muss darlegen, warum die Technik nicht zu den Regeln passt, und nachweisen, dass Sicherheit mindestens auf dem Niveau der Vorschrift bleibt, von der abgewichen wird. Das Verfahren hat vier Stufen:

  1. Vorläufige Genehmigung (Absatz 4): Eine nationale Behörde darf eine vorläufige EU-Typgenehmigung erteilen, die nur im eigenen Land gilt. Das hat die niederländische Behörde RDW am 10. April 2026 getan.
  2. Übernahme durch andere Staaten (Absatz 5): Jeder Mitgliedstaat kann diese Genehmigung für sein Gebiet akzeptieren. Dafür reicht eine schriftliche Mitteilung an die RDW. Eine eigene Typprüfung ist nicht nötig.
  3. Abstimmung der Mitgliedstaaten (Absatz 3): Für eine EU-weite Geltung muss die EU-Kommission die Ausnahme per Durchführungsrechtsakt autorisieren. Vorher stimmen die Mitgliedstaaten im Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) ab. Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen.
  4. Folgen eines Neins (Absatz 7): Lehnt die Kommission ab, wird die vorläufige Genehmigung sechs Monate danach aufgehoben. Fahrzeuge, die vorher nach dieser Genehmigung gebaut wurden, dürfen in den Staaten, die sie übernommen haben, trotzdem weiter zugelassen werden.

Ein Detail, das oft untergeht: Wird die Ausnahme EU-weit autorisiert, gilt die Typgenehmigung laut Absatz 6 mindestens 36 Monate. Die Kommission kann aber Einschränkungen festlegen, etwa eine Höchstzahl an Fahrzeugen.

Sitzungssaal eines EU-Ausschusses mit Delegierten der Mitgliedstaaten bei einer Abstimmung  Über die EU-weite Geltung entscheiden die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit

Wo FSD schon fährt – und wo nicht

Nach den Niederlanden haben bis Ende September Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und zuletzt Tschechien die Genehmigung übernommen. Zusammen kommen diese sieben Staaten auf rund zwölf Prozent der EU-Bevölkerung. Die großen Länder fehlen alle: Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Daraus folgt eine einfache Rechnung. Ohne Deutschland, das allein knapp ein Fünftel der EU-Bevölkerung stellt, wird die 65-Prozent-Hürde im Ausschuss schwer. Berlin hat damit eine Schlüsselrolle, und genau deshalb hat Bilgers Satz Gewicht. Ein Rechenbeispiel mit gerundeten Bevölkerungsanteilen zeigt, wie hoch die Hürde ist: Die sieben bisherigen Staaten bringen etwa 12 Prozent mit. Kommt Deutschland mit gut 18 Prozent dazu, sind es rund 30 Prozent. Erst mit Frankreich (gut 15 Prozent), Italien (rund 13 Prozent) und Spanien (knapp 11 Prozent) läge man bei etwa 70 Prozent. Praktisch heißt das: Ohne mindestens drei der vier großen Länder wird es keine EU-weite Zulassung geben, und dazu braucht es noch genug kleinere Staaten, um auf 15 zu kommen. Für die TCMV-Sitzung am 6. Oktober stand laut Tagesordnungsentwurf nur eine weitere Diskussion an, keine Abstimmung. Eine Entscheidung gilt frühestens im Dezember als realistisch.

Für Reisende ist die Lage paradox: Ein deutscher Tesla-Fahrer, der in die Niederlande oder nach Dänemark fährt, kann dort grundsätzlich mit einem Fahrzeug unterwegs sein, für das FSD freigeschaltet ist. Was im Einzelfall gilt, hängt von Tesla, der Softwareversion und der Zulassung des Fahrzeugs ab. Verlass dich nicht auf Foren, sondern auf die Hinweise im Fahrzeug und bei Tesla.

Zeitleiste: Wie es bis hierher kam

  • 10. April 2026: Die RDW erteilt FSD Supervised eine vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 Absatz 4, gültig zunächst nur in den Niederlanden.
  • Juli 2026: Die Bundesregierung teilt auf eine Bürgeranfrage mit, dass Ministerium und KBA die Unterlagen prüfen und das KBA ein Fahrzeug selbst erproben soll.
  • Bis Ende September 2026: Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien übernehmen die Genehmigung nach Absatz 5.
  • 6. Oktober 2026: Bilger fordert eine EU-weite Zulassung und bringt einen nationalen Weg ins Spiel. Im EU-Ausschuss TCMV steht am selben Tag nur eine Fortsetzung der Diskussion auf der Tagesordnung.
  • Voraussichtlich Dezember 2026: mögliche Abstimmung der Mitgliedstaaten. Diesen Punkt tragen wir nach, sobald ein Termin feststeht.

Was FSD Supervised rechtlich ist und was nicht

Der Name führt in die Irre. Die RDW ordnet das System ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem ein, nicht als autonomes oder selbstfahrendes Fahrzeug. Es übernimmt viele Fahraufgaben gleichzeitig, der Fahrer bleibt aber verantwortlich und muss jederzeit eingreifen können.

  • Die Hände müssen nicht dauerhaft am Lenkrad liegen, aber bereit sein, es sofort zu übernehmen.
  • Eine Kamera prüft, ob du auf die Straße schaust. Lesen während der Fahrt ist ausdrücklich nicht erlaubt.
  • Bist du wiederholt unaufmerksam, warnt das System und lässt sich zeitweise nicht mehr aktivieren.

Für Deutschland heißt das: FSD Supervised wäre kein „autonomes Fahren“ im Sinne der Regeln für hoch- oder vollautomatisierte Funktionen im Straßenverkehrsgesetz. Es bliebe ein Assistent, bei dem du als Fahrer genauso haftest wie heute beim Spurhalteassistenten. Wer am Steuer auf das Handy schaut, kann sich hinterher nicht auf die Software berufen.

Wichtig auch: Die europäische Version ist nicht die aus den USA. Sie läuft mit anderen Softwareständen und Funktionen. In den USA zertifiziert der Hersteller sein System weitgehend selbst, in der EU prüft eine Behörde vorher. Eine vollständige Liste der Manöver, die die genehmigte Version übernehmen darf, hat die RDW nicht veröffentlicht.

Was Behörden bremst: Tempo, Glätte, Ablenkung

In Deutschland werten Ministerium und KBA die niederländischen Unterlagen mit Blick auf die Verkehrssicherheit aus. Laut einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom Juli sollte das KBA ein Tesla-Fahrzeug zur eigenen Erprobung bekommen. Einen Termin für eine deutsche Position gibt es nicht. Als konkreten Klärungspunkt nennt die deutsche Seite laut heise, dass das System eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit veranlassen kann.

Berlin steht mit Bedenken nicht allein. Nach Reuters-Berichten haben Behörden aus Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen und den Niederlanden Fragen zu Tempo, vereisten Straßen und zur möglichen Umgehung der Handy-Erkennung gestellt. Frankreich kritisierte Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit im Stadtverkehr. Dass ausgerechnet Dänemark die Genehmigung trotz Bedenken übernommen hat, zeigt: Zustimmung und Skepsis schließen sich nicht aus.

Auf der anderen Seite stehen die Zahlen aus den Niederlanden. Nach eigenen Angaben hat die RDW das System mehr als anderthalb Jahre geprüft. Laut heise unter Berufung auf die RDW umfasste das über 3.000 Stunden Erprobung und mehr als 1.000 eigene Testläufe; rund 40.000 Teslas mit FSD Supervised sollen dort etwa 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle gefahren sein. Die Berichtspflicht für Tesla wurde von jährlich auf monatlich verschärft. Teslas eigene Angabe, mit FSD passierten 4,1-mal seltener Unfälle als bei manuell gesteuerten Teslas, ist eine Herstellerzahl ohne unabhängige Prüfung. Wir würden sie nicht als Beleg werten.

Was ein deutscher Sonderweg bedeuten würde

Den nationalen Weg, den Bilger andeutet, gibt es rechtlich bereits: Deutschland könnte die niederländische Genehmigung wie Dänemark oder Tschechien per Mitteilung an die RDW übernehmen. FSD wäre dann in Deutschland erlaubt, die EU-Abstimmung liefe trotzdem weiter.

Das Risiko liegt in Absatz 7. Sagt die EU später Nein, endet die vorläufige Genehmigung sechs Monate danach. Bereits gebaute Fahrzeuge dürften in Deutschland weiter zugelassen werden. Offen ist, was dann mit einer Funktion passiert, die per Softwareupdate freigeschaltet wurde. Wer FSD dann im Abo bezahlt, sollte diese Unsicherheit kennen.

Warum das nicht nur Tesla-Fahrer betrifft

Artikel 39 ist keine Tesla-Sonderregel. Laut RDW hat vor Tesla bereits Ford den Weg über diese Ausnahme genutzt, für das Autobahn-Assistenzsystem BlueCruise. Jede Entscheidung zu FSD setzt deshalb einen Maßstab: Wie streng prüfen die Mitgliedstaaten ein Level-2-System, das deutlich mehr kann als die bisherige Spurführung? Wie viel Fahrerüberwachung reicht? Hersteller wie Mercedes und BMW, die mit eigenen Systemen auf deutschen Autobahnen schon heute weiter sind als viele denken, schauen genau hin. Ein Ja zu FSD dürfte die Tür für ähnlich weit gehende Assistenten anderer Marken öffnen, ein Nein würde sie für einige Zeit zuhalten.

Elektroauto lädt an einem Schnelllader auf einem Autobahn-Rastplatz in DeutschlandAuch mit Assistent bleibt der Ladestopp: Schnellladen auf der Langstrecke 

Und das Laden? Bleibt Handarbeit

Ein Punkt, der in der Debatte fehlt: FSD fährt, aber es lädt nicht für dich. Auf der Langstrecke bleibt der Ladestopp, und der Preis an der Säule hängt nicht vom Assistenten ab. Tesla-Fahrer laden längst nicht nur am Supercharger; umgekehrt sind viele Supercharger für Fremdmarken geöffnet. Die aktuellen Ad-hoc-Preise am Tesla-Netz findest du auf unserer Tesla-Betreiberseite, und den Ladestopp für die nächste Fernfahrt planst du mit dem LadeSofort-Routenplaner, ohne Konto und mit Preis vor dem Einstecken. Wie die Genehmigung im April zustande kam, haben wir damals im Beitrag zur FSD-Zulassung in den Niederlanden beschrieben.

Unsere Einordnung

Bilgers Vorstoß ist ein Signal, keine Entscheidung. Realistisch ist frühestens im Dezember mit einer EU-Abstimmung zu rechnen. Ein deutscher Alleingang wäre schneller, aber rechtlich auf Sand gebaut, solange die EU nicht zugestimmt hat. Wer heute einen Tesla kauft, sollte FSD in Deutschland nicht fest einplanen. Wir halten diesen Artikel aktuell und tragen jede Entscheidung mit Datum in die Übersicht oben ein.

Häufige Fragen

Ist Tesla FSD in Deutschland erlaubt?

Nein, Stand 06.10.2026 nicht. Deutschland hat die vorläufige Genehmigung aus den Niederlanden bisher nicht übernommen. Ministerium und Kraftfahrt-Bundesamt prüfen noch.

Wann kommt FSD nach Deutschland?

Einen festen Termin gibt es nicht. Eine Abstimmung der Mitgliedstaaten im zuständigen EU-Ausschuss gilt frühestens im Dezember 2026 als realistisch. Schneller ginge es nur, wenn Deutschland die niederländische Genehmigung national übernimmt.

In welchen Ländern ist FSD Supervised erlaubt?

In den Niederlanden seit dem 10. April 2026, außerdem in Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien, die die Genehmigung übernommen haben.

Ist FSD Supervised autonomes Fahren?

Nein. Die niederländische Behörde RDW stuft es als Fahrerassistenzsystem ein. Der Fahrer bleibt verantwortlich, muss auf die Straße schauen und jederzeit eingreifen können.

Wer haftet bei einem Unfall mit FSD?

Weil FSD Supervised als Assistenzsystem gilt, bleibt die Verantwortung beim Fahrer, wie bei anderen Assistenzsystemen auch. Für ein Zulassungsverfahren in Deutschland hat der Verkehrsminister offene Haftungsfragen ausdrücklich eingeräumt.

Was passiert, wenn die EU FSD ablehnt?

Dann wird die vorläufige Genehmigung sechs Monate nach der Entscheidung aufgehoben. Fahrzeuge, die vorher danach gebaut wurden, dürfen in den Ländern, die die Genehmigung übernommen haben, weiter zugelassen werden. Was mit per Update freigeschalteten Funktionen geschieht, ist offen.

Tags:
Fahrassistenz FSD Tesla Verkehrspolitik Zulassung
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