News 21. July 2026 3 Min. Lesezeit 4 Aufrufe

Umweltplakette fällt für E-Autos weg: E-Kennzeichen genügt

E-Auto mit E-Kennzeichen fährt in eine städtische Umweltzone ein – Umweltplakette für Elektroautos entfällt

An der Windschutzscheibe wird bald ein Platz frei: Die Bundesregierung streicht die Pflicht zur grünen Umweltplakette für Elektroautos. Wer ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen fährt, soll künftig ohne Aufkleber in jede deutsche Umweltzone einfahren dürfen – das Kennzeichen selbst gilt dann als Nachweis.

Was genau beschlossen wurde

Der Beschluss stammt aus dem sogenannten zweiten Entlastungskabinett von Mitte Juli 2026, einem Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau. Umgesetzt wird er über eine Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – der Verordnung, die Umweltzonen und Plaketten regelt. Die Begründung der Bundesregierung: Halter und Verwaltung sollen von überflüssigen Pflichten und Kosten entlastet werden. Konkret entfällt damit der Plakettenkauf, der je nach Ausgabestelle zwischen rund 5 und 20 Euro kostet – und zwar auch nach jedem Kennzeichenwechsel, bei dem bisher eine neue Plakette fällig wurde.

Ganz überraschend kommt der Schritt nicht: Bereits im Oktober 2025 hatte sich abgezeichnet, dass die Plakettenpflicht für E-Autos fallen soll. Neu ist, dass die Umsetzung jetzt konkret auf dem Weg ist – und dass sie Teil eines größeren Entlastungspakets ist, nicht nur eine Einzelmaßnahme fürs E-Auto.

Wichtig: Noch gilt die alte Regel. Die Verordnungsänderung muss das übliche Verfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft tritt. Bis dahin brauchst du in Umweltzonen weiterhin die grüne Plakette – auch im E-Auto. Wer jetzt einen Neuwagen zulässt oder das Kennzeichen wechselt, kauft also vorerst noch einmal einen Aufkleber.

Die Haken im Detail

So sinnvoll der Schritt ist, zwei Punkte solltest du kennen. Erstens: Die Befreiung hängt am E-Kennzeichen, nicht am Antrieb. Das E-Kennzeichen ist freiwillig – wer sein Elektroauto ohne das „E“ angemeldet hat, braucht weiterhin die Plakette oder muss ummelden. Zweitens: Nach dem Elektromobilitätsgesetz bekommen auch Plug-in-Hybride ein E-Kennzeichen, wenn sie mindestens 40 Kilometer rein elektrisch schaffen oder höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen. Die Ausnahme gilt also nicht nur für reine Stromer – ein Detail, das in der Diskussion um die Neuregelung bereits für Kritik sorgt. Für die Kontrolle ändert sich dagegen wenig: Ordnungsämter prüfen künftig statt des Aufklebers schlicht das Kennzeichen – ein Nachweis, der ohnehin an jedem Fahrzeug hängt und anders als die Plakette weder verblasst noch beim Scheibentausch verloren geht.

Und: Im Ausland hilft dir das deutsche E-Kennzeichen nicht weiter. Frankreichs Crit'Air-Vignette oder die Zufahrtsregeln vieler italienischer Innenstädte gelten unabhängig davon – was auf Auslandsfahrten sonst noch zu beachten ist, liest du im Ratgeber zum E-Auto-Laden im Ausland.

Warum das vor allem Stadtfahrer freut

Umweltzonen liegen fast immer dort, wo E-Auto-Fahren ohnehin am anspruchsvollsten ist: in dicht bebauten Innenstädten. Genau da laden viele ohne eigene Wallbox an öffentlichen Säulen – wie das gut klappt, zeigt unser Ratgeber für Laternenparker ohne Wallbox. Eine Bürokratie-Hürde weniger macht den Umstieg für diese Gruppe wieder ein Stück attraktiver.

Beim Laden in der Stadt hilft dir die LadeSofort-Karte: Sie zeigt dir in Umweltzonen-Städten wie Leipzig live, welche Säule frei ist und was die Kilowattstunde ad hoc kostet – bezahlt wird spontan mit Karte, ganz ohne Vertrag oder Anbieter-App. Kostenlos im Browser sowie als iOS- und Android-App. Unterm Strich: ein kleiner, aber echter Schritt Richtung Alltagstauglichkeit – weniger Aufkleber, weniger Gebühren, weniger Papierkram.

Häufige Fragen

Brauche ich ab sofort keine Umweltplakette mehr am E-Auto?

Noch nicht. Der Kabinettsbeschluss muss erst als Änderung der 35. BImSchV in Kraft treten. Bis dahin gilt in Umweltzonen weiterhin die Plakettenpflicht – auch für E-Autos.

Gilt die Befreiung auch für Plug-in-Hybride?

Entscheidend ist das E-Kennzeichen, nicht der Antrieb. Plug-in-Hybride mit mindestens 40 km E-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km können ein E-Kennzeichen führen und profitieren dann ebenfalls.

Tags:
E-Kennzeichen Gesetz Umweltplakette
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