Urteil zu Ladepreisen: EWE Go darf Ladekarten-Kunden nicht benachteiligen
0,52 Euro für App-Kunden, 0,79 Euro für Ad-hoc-Zahler, 0,837 Euro für Kunden mit Ladekarte, jeweils pro kWh und an derselben Säule. So sahen die Preise von EWE Go zum Stichtag 1. Januar 2025 aus. Das Landgericht München I hat am 6. Oktober 2026 entschieden, dass ein Teil davon gegen EU-Recht verstößt: Der Betreiber darf dem Ladekartenanbieter Digital Charging Solutions (DCS) nicht mehr berechnen als seinen eigenen App-Kunden. Was das Urteil sagt, was es offenlässt und was es für dich an der Säule bedeutet. Stand: 06.10.2026.
Worum es im Streit ging
Hinter jeder Ladekarte steckt ein sogenannter Mobilitätsdienstleister. Er kauft den Ladevorgang beim Säulenbetreiber ein und rechnet ihn mit seinen Kunden ab. DCS ist einer der größten davon in Europa; das Unternehmen gehört zu je einem Drittel BMW, Mercedes-Benz und BP und betreibt die Ladedienste mehrerer Autohersteller.
EWE Go, die Ladetochter des Oldenburger Energieversorgers EWE, verlangte von DCS laut Gericht 0,837 €/kWh. Die eigenen App-Kunden zahlten 0,52 €/kWh, also rund 61 Prozent weniger. Dazu kam eine Blockiergebühr von 0,10 Euro pro Minute (netto), die nur bei Ladekarten-Kunden fällig wurde, nicht in der eigenen App. DCS sah darin eine unzulässige Benachteiligung und klagte. Verhandelt wurde seit Februar 2026, den Streitwert setzte das Gericht laut electrive vorläufig auf 700.000 Euro an.
Was das Landgericht entschieden hat
Das Gericht (Az. 33 O 2062/25) gab DCS in den Kernpunkten recht. EWE Go darf DCS keinen höheren kWh-Preis berechnen als den eigenen App-Kunden, und die zusätzliche Blockiergebühr nur für Ladekarten-Kunden ist unzulässig. Außerdem muss EWE Go dem Grunde nach Schadensersatz für die Zeit seit dem 13. April 2024 leisten. Die Höhe ist offen und soll in einem weiteren Schritt geklärt werden; Fachmedien rechnen mit mehreren Millionen Euro.
Die Begründungen von EWE Go überzeugten das Gericht nicht. Weder höhere Verwaltungskosten noch Aufwand für Kundenservice, unternehmerisches Risiko oder das Ziel der Kundenbindung rechtfertigten nach dessen Auffassung einen Preisabstand von rund 60 Prozent. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. EWE Go kann in Berufung gehen.
Warum Betreiber überhaupt unterschiedlich abrechnen
Für einen Säulenbetreiber gibt es drei Wege zum Kunden. Über die eigene App gehört ihm die Kundenbeziehung ganz: Er kennt den Fahrer, kann ihm Tarife, Abos und Aktionen anbieten. Beim Ad-hoc-Laden zahlt der Fahrer direkt per Karte, ohne Konto. Bei der Ladekarte eines fremden Anbieters steht ein Zwischenhändler dazwischen, der den Ladevorgang einkauft und mit eigenem Aufschlag weiterverkauft.
Das Interesse ist offensichtlich: Je teurer die Ladekarte im eigenen Netz wird, desto eher wechseln Fahrer in die Betreiber-App. Genau dieses Argument, Kunden an sich binden zu wollen, hat das Gericht als Rechtfertigung für einen Preisabstand von rund 60 Prozent verworfen. Für Fahrer ist das Prinzip dahinter wichtiger als der Einzelfall. Wer in mehreren Netzen unterwegs ist, landet sonst bei einer App pro Betreiber, und genau diesen App-Wildwuchs kritisieren wir seit Langem. Ob sich eine Ladekarte überhaupt noch lohnt, haben wir in unserem Ladekarten-Vergleich durchgerechnet.
Die Rechtsgrundlage: Artikel 5 der AFIR
Das Datum 13. April 2024 ist kein Zufall. An diesem Tag ist die EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in Kraft getreten. Artikel 5 Absatz 3 der AFIR verlangt, dass Ladepreise angemessen, einfach vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sind. Ausdrücklich verboten ist, über den Preis zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern oder zwischen verschiedenen Mobilitätsdienstleistern zu diskriminieren. Unterschiede sind nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.
Bisher war unklar, was das in Euro und Cent bedeutet. Das Münchner Urteil ist nach Einschätzung der Fachpresse die erste Gerichtsentscheidung in Deutschland, die diese Regel konkret anwendet. DCS spricht von einer Antwort auf eine Frage, die für den ganzen Markt offen gewesen sei.
Was das Urteil nicht entscheidet: der Ad-hoc-Preis
Ein Punkt geht in den ersten Berichten unter. Zwischen App-Preis und Ad-hoc-Preis lagen bei EWE Go 27 Cent pro kWh. Wer ohne App und ohne Vertrag mit Karte an der Säule zahlte, war mit 0,79 €/kWh rund 52 Prozent teurer unterwegs als App-Kunden. Der Rechtsstreit drehte sich um das Verhältnis zwischen Betreiber und Ladekartenanbieter. Ob auch dieser Abstand zwischen zwei Gruppen von Endkunden mit Artikel 5 Absatz 3 vereinbar ist, hat das Gericht nach den bisher vorliegenden Berichten nicht entschieden.
Unsere Haltung dazu ist klar: Wer spontan mit Karte zahlt, ist kein Kunde zweiter Klasse. Das Argument „Kundenbindung“ hat das Gericht für den Abstand zum Ladekartenanbieter nicht gelten lassen. Ob es für den Abstand zum Ad-hoc-Zahler trägt, wird spannend. Rechtsberatung ist das nicht, aber eine Frage, die Verbraucherschützer und Behörden sich jetzt stellen dürften.

Drei Zahlwege, drei Preise: Wer vor dem Laden vergleicht, spart
Was das an der Säule für dich bedeutet
Eine Rechnung macht die Größenordnung greifbar. 40 kWh kosteten bei EWE Go zum Stichtag:
| Zahlweg | Preis pro kWh | 40 kWh | Mehr als App |
|---|---|---|---|
| Eigene App von EWE Go | 0,52 € | 20,80 € | – |
| Ad-hoc mit Karte an der Säule | 0,79 € | 31,60 € | +10,80 € |
| Einkaufspreis für DCS (vor Aufschlag an Endkunden) | 0,837 € | 33,48 € | +12,68 € |
Die letzte Zeile ist der Preis, den DCS selbst zahlen musste, bevor es seinen Kunden etwas berechnet hat. Das zeigt, wie Roaming funktioniert: Der Ladekartenanbieter zahlt beim fremden Betreiber oft schon mehr als jeder Ad-hoc-Kunde. Warum Ladekarten im Fremdnetz teuer werden, haben wir ausführlich im Beitrag zum Roaming beim E-Auto-Laden erklärt.
Kurzfristig ändert sich für dich wenig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und es betrifft zunächst nur EWE Go und DCS. Mittelfristig kann es aber den Druck auf die Roaming-Einkaufspreise in der ganzen Branche erhöhen. Ob Ladekartenanbieter Einsparungen an ihre Kunden weitergeben, steht auf einem anderen Blatt. Artikel 5 Absatz 5 der AFIR verlangt auch von ihnen angemessene, transparente und nichtdiskriminierende Preise.
EWE Go in unseren Daten
In der LadeSofort-Datenbank sind Stand 06.10.2026 41 Standorte von EWE Go in 22 Städten mit Ad-hoc-Zahlung gelistet. Der durchschnittliche Ad-hoc-Preis liegt bei rund 0,80 €/kWh, die Spanne bei 0,45 bis 0,84 €/kWh. Die mittlere Auslastung lag in den letzten 30 Tagen bei 11 Prozent, gemessen über 38 Standorte mit Live-Daten. Der Ad-hoc-Preis von EWE Go liegt damit weiter deutlich über dem App-Preis aus dem Verfahren.
Genau hier hilft dir ein Blick vor dem Einstecken. Auf der LadeSofort-Karte siehst du den Ad-hoc-Preis jeder gelisteten Säule, bevor du losfährst, und kannst eine günstigere in der Nähe wählen. Das ist der Kern von Ad-hoc-Laden ohne Vertrag: Karte ans Terminal, laden, weiterfahren, ohne App-Zwang und ohne Roaming-Kette dazwischen.
Wie es weitergeht
Drei Dinge sind jetzt offen. Erstens, ob EWE Go Berufung einlegt; dann würde das Oberlandesgericht München entscheiden. Zweitens, wie hoch der Schadensersatz ausfällt. Drittens, ob andere Ladekartenanbieter ähnliche Klagen gegen weitere Betreiber anstrengen. Parallel läuft im Bundestag das Gesetz, das Verstöße gegen die Preisangaben an Ladesäulen mit Bußgeldern bis 100.000 Euro ahnden soll; den Stand dazu findest du in unserem Artikel zur Preistransparenz an Ladesäulen. Beide Entwicklungen zielen in dieselbe Richtung: weniger Preis-Wildwuchs an der Säule. Wir tragen hier nach, sobald es Neues gibt.
Häufige Fragen
Was hat das Landgericht München im Streit EWE Go gegen DCS entschieden?
EWE Go darf dem Ladekartenanbieter DCS keinen höheren kWh-Preis berechnen als den eigenen App-Kunden. Eine zusätzliche Blockiergebühr nur für Ladekarten-Kunden ist unzulässig. Außerdem steht DCS dem Grunde nach Schadensersatz seit dem 13. April 2024 zu. Das Urteil vom 6. Oktober 2026 ist noch nicht rechtskräftig.
Werden Ladekarten jetzt günstiger?
Nicht sofort. Das Urteil betrifft zunächst nur EWE Go und DCS und kann noch angefochten werden. Wird es bestätigt, könnten Roaming-Einkaufspreise branchenweit sinken. Ob Ladekartenanbieter das an ihre Kunden weitergeben, ist offen.
Gilt das Urteil auch für Ad-hoc-Preise?
Nach den bisherigen Berichten nein. Es ging um das Verhältnis zwischen Betreiber und Ladekartenanbieter. Ob der Abstand zwischen App-Preis und Ad-hoc-Preis mit dem Diskriminierungsverbot der AFIR vereinbar ist, hat das Gericht nicht entschieden.
Welche Regel steckt hinter dem Urteil?
Artikel 5 Absatz 3 der EU-Verordnung AFIR. Danach müssen Ladepreise angemessen, transparent und nichtdiskriminierend sein, und Betreiber dürfen nicht zwischen Endnutzern und Mobilitätsdienstleistern diskriminieren. Unterschiede sind nur erlaubt, wenn sie verhältnismäßig und objektiv gerechtfertigt sind.
Wie finde ich den günstigsten Preis an der Säule?
Vergleiche vor dem Losfahren. Auf der LadeSofort-Karte siehst du den Ad-hoc-Preis gelisteter Säulen vorab und kannst ohne App oder Vertrag mit Karte zahlen.